Übungsleiterfreibeträge geltend machen
Zur Geltendmachung des Übungsleiterfreibetrages muss folgendes Formular
ausgefüllt und beim Finanzamt eingereicht werden:
Formular_uebungsleiterfreibetrag.doc
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorgaben und ggfl. die Anpassung der Vereinsatzung damit es nicht zu Problemen mit dem Status der Gemeinnützigkeit kommt. Denn:
„Ein Verein, dessen Satzung nicht ausdrücklich die Bezahlung des Vorstands erlaubt undder dennoch pauschale Aufwandsentschädigungen oder sonstige Vergütungen an Mit-
glieder des Vorstands zahlt, verstößt gegen das Gebot der Selbstlosigkeit und kann nicht
als gemeinnützig behandelt werden."
